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Die Ortsgemeinde Bad Ragaz hält sich an die gültigen Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente.

Diese werden im erforderlichen Rahmen durchgesetzt. Wir legen Wert auf eine offene und transparente Arbeitsweise. Wir haben ein offenes Ohr für die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger. Ihre Anliegen prüfen wir und versuchen diese im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.

Art. 12 Gemeindegesetz Kanton St. Gallen „Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.“

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